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GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN WILHELMSHAVEN

GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN WILHELMSHAVEN

 

Sehr geehrter Gast, wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt in Wilhelmshaven entschieden haben. Die Wilhelmshaven Touristik & Freizeit GmbH, nachstehend WTF abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer, Ferienhäuser und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich Gastgeber genannt, in Wilhelmshaven entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Gastgeber sowie der WTF als Vermittlungsstelle. Der Beherbergungsvertrag kommt mit dem vermittelten Gastgeber direkt zustande. Sofern der Gastgeber keine eigenen oder abweichende Gastaufnahmebedingungen dem Vertrag zugrunde legt, gelten diese Gastaufnahmebedingungen, sofern sie in den Vertrag wirksam einbezogen werden. Lesen Sie diese Bedingungen daher bitte sorgfältig durch.

 

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages

1.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber oder der WTF als Vermittler den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Die Buchung sollte bevorzugt schriftlich, telefonisch, per Telefax oder über das Internet vorgenommen werden, kann aber auch mündlich erfolgen.

1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem Gastgeber kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Bestätigung erfolgt durch den Gastgeber oder durch die Vermittlungsstelle WTF im Namen des Gastgebers. Sie bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt in der Regel aber immer schriftlich. Soweit der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung abweichen sollte, ist hierin ein neues Vertragsangebot des Gastgebers zu sehen. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Gast dieses neue Angebot durch (An-) Zahlung, ausdrückliche Erklärung oder durch Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

1.3 Die Buchung erfolgt durch die Buchungsperson auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen die Buchungsperson wie für ihre eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 Erfolgt die Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden oder sonstige juristische Personen wird dieser Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger, es sei denn diese Buchung ist ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vorgenommen worden.

1.4 Bei Buchungen, die über das Internet erfolgen, gilt Folgendes:

Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an, wobei die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben begründen. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Gastgebers bzw. der WTF als dessen Vermittler sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch entsprechende Darstellung am Bildschirm zustande (Buchung in Echtzeit). Dem Gast wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten.

1.5 Der Gast wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 7 jederzeit möglich.

 

2. Stellung der WTF als Vermittlungsstelle

2.1 Die WTF hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers.

Soweit die WTF weitere Leistungen der Gastgeber vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers darstellen noch als solches beworben werden hat die WTF lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen.

2.2 Sie haftet nicht für die Angaben des Gastgebers sowie für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen. Eine etwaige Haftung der WTF aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.

2.3 Reisemittler und Buchungsstellen, mit Ausnahme der WTF selbst, sind vom Gastgeber nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen.

2.4 Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende bzw. abweichende Vereinbarungen zu diesen Gastaufnahmebedingungen zu treffen. Diese gelten nur dann, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind.

 

 

3. Reservierungen

3.1 Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und dem Gastgeber oder der Vermittlungsstelle als Vertreterin ausdrücklich vereinbart wurde. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt eine Reservierung bei Annahme durch den Gastgeber oder die WTF als Vertreterin des Gastgebers grundsätzlich zum Vertragsschluss.

3.2 Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist der Gast verpflichtet, dem Gastgeber oder der WTF bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung gemäß Ziffer 1.1 behandelt werden soll. Erfolgt keine Mitteilung, so entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Gastes durch den Gastgeber oder die WTF.

 

4. Leistungen

4.1 Für den Umfang der vom Gastgeber vertraglich geschuldeten Leistungen sind die im Leistungsangebot (Katalog, Internetseite, Gastgeberverzeichnis etc.) ausgeschriebenen sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich.  Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der WTF oder dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.

4.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise inklusive des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind in ihnen alle Nebenkosten enthalten. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe, Entgelte für Wahl- und Zusatzleistungen sowie verbrauchsabhängige Abrechnungsentgelte, sofern diese in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart sind (z.B. Strom, Gas, Wasser).

4.3 Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich der Unterkunftsart, Name des Gastes, des An- und Abreisetermins, der Aufenthaltsdauer, der Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, welche jedoch auf Wunsch des Gastes vorgenommen werden, kann ein Umbuchungsentgelt in Höhe von € 15,- pro Umbuchungsvorgang verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.

 

5. Bezahlung und Zahlungsmodalitäten

5.1 Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach der mit dem Gast getroffenen Vereinbarung und in der Buchungsbestätigung vermerkten Angabe. Ist eine gesonderte Vereinbarung hierzu nicht getroffen, so ist die Zahlung bei Abreise zu leisten.Die Bezahlung erfolgt direkt gegenüber dem Gastgeber.

5.2 Zahlungen in Fremdwährung und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich, soweit nichts anderes vereinbart ist. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies mit dem Gastgeber ausdrücklich vereinbart ist oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird.

5.3 Der Gastgeber ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich – insbesondere vor Ort – gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen, welche dann sofort zahlungsfällig sind.

5.4 Werden Anzahlung oder Restzahlung, oder beide, nicht wie vertragsgemäß vereinbart geleistet, ist der Gastgeber nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Gast mit Rücktrittskosten gemäß der Regelung in Ziffer 7 zu belasten.

 

6. An- und Abreisezeiten

6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft spätestens ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.

6.2 Bei einer Ankunft nach 18 Uhr ist der Gast verpflichtet, den Gastgeber hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden nach diesem Termin, bei mehreren  Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.

6.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10 Uhr zu übergeben. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden und wurde zwischen den Parteien nichts anderes ausdrücklich vereinbart, ist der

Gastgeber berechtigt, eine entsprechende Mehrvergütung zu verlangen.

 

7. Rücktritt des Gastes

7.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.

7.2 Ansonsten bleibt im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen. Der Gastgeber hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.

7.3 Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast die folgenden anteiligen Kosten an den Gastgeber zu bezahlen. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 4.2 und betragen prozentual:

Bei Übernachtung ohne Verpflegung (auch Ferienwohnungen)              90%

Bei Übernachtung mit Frühstück     80%

Bei Halbpension 70%

Bei Vollpension 60%

des vereinbarten Gesamtpreises.

7.4 Dem Gast bleibt es unbenommen, dem Gastgeber gegenüber den Nachweis geringerer Aufwendungen zu führen. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend niedrigeren Betrages verpflichtet.

7.5 Bei der Buchung über die WTF sollte der Rücktritt gegenüber der WTF und dem Gastgeber erfolgen. Hat der Gast die Buchung direkt beim Gastgeber vorgenommen, so ist der Rücktritt ausschließlich direkt gegenüber dem Gastgeber zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen.

7.6 Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung dringend empfohlen.

 

8. Obliegenheiten des Gastes/Reklamationen

8.1 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

8.2 Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige erfolgt ausschließlich gegenüber dem Gastgeber. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.

8.3 Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe durch den Gastgeber erfolgt ist, bzw. die Abhilfe durch den Gastgeber verweigert wird oder die Kündigung durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt ist, was die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses objektiv unzumutbar erscheinen lässt.

8.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne sein Verschulden unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Gastgeber verweigert wird.

8.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Gastgeber vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Gastgebers zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.

8.6 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.

 

9. Haftung des Gastgebers und der Vermittlungsstelle

9.1 Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes vom Gastgeber weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

9.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

9.3 Die WTF haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler und Fehler ihrer Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung (z.B. Weitergabe falscher Daten, Unterlassen der Weitergabe wichtiger Informationen). Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel in der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Gastgeber.

9.4 Die vertragliche Haftung der Vermittlungsstelle für Schäden aus Vermittlerfehlern, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

9.5 Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

 

10. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes

10.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem Gastgeber aus dem Beherbergungsvertrag und gegenüber der Vermittlungsstelle aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung verjähren nach einem Jahr. Ausgenommen sind solche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermittlungsstelle oder des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder der Vermittlungsstelle oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.  Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. 

10.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Umständen, die den Anspruch gegenüber dem Gastgeber oder der WTF als Schuldner begründen, Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

10.3 Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der Vermittlungsstelle Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die Vermittlungsstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

11. Datenschutz

11.1   Alle auf Personen bezogenen Daten, die die WTF und dem Gastgeber zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegen missbräuchliche Verwendung zu schützen. Personenbezogene Daten werden nur erhoben und erfasst, wenn sie im Zusammenhang mit der Buchung stehen und notwendig sind, um die Abwicklung und Zahlung der Buchung störungsfrei zu gewährleisten.

11.2 Die Erfassung und Verarbeitung der vom Gast übermittelten Daten findet unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) statt. Der Gast kann auf Nachfrage bei der WTF oder dem Gastgeber unentgeltlich über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft erhalten und bei Bedarf sein Recht auf Berichtigung, Löschung, Sperrung, Beschwerde, Übertragbarkeit, sowie auf Widerspruch und Auskunft über die Dauer der Speicherung der Daten geltend machen. Sollte eine Löschung beantragt werden, muss beachtet werden, dass dem möglicherweise gesetzliche Regelungen oder abrechnungstechnische/buchhalterische Zwecke entgegenstehen können. Eine Beschwerde kann bei der zuständigen Datenschutzbehörde des Landes Niedersachsen erhoben werden.

 

 

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Der Gast kann den Gastgeber nur am Ort der Beherbergung (Betriebssitz) und die WTF an deren Sitz verklagen. 

12.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber, der Vermittlerstelle und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung mit der Maßgabe, dass falls der Gast seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.

12.3 Ansonsten ist für Klagen des Gastgebers oder der WTF gegen den Gast der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Gastgebers maßgebend.

12.4 Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Gastgeber bzw. der WTF anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Gastes ergibt oder wenn nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

12.5

Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Solchen Auftraggebern, die Verbraucher sind, gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Benutzung der Internetplattform zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform kann über den externen Link ec.europa.eu/consumers/odr/ erreicht werden (Stand: April 2024). Die WTF und der Gastgeber nehmen derzeit nicht an einem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.

 

Vermittelnde Tourismusstelle ist:

Wilhelmshaven Touristik & Freizeit GmbH,

vertreten durch die Geschäftsführung,

Banter Deich 2, 26382 Wilhelmshaven

Telefon: 0 44 21 / 92 79-0

Telefax: 0 44 21 / 92 79-48

E-Mail: info@wilhelmshaven-touristik.de

HRB 131656 beim AG Oldenburg

 

 

 

 

 

 

 

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